Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) ist laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtend für Wohngebäude, die folgende Kriterien erfüllen:
- Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt UND
- Das Gebäude hat maximal 4 Wohneinheiten.
Die wichtige Ausnahme: Wenn das Gebäude bereits bei der Erstellung die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt hat oder wurde es später energetisch modernisiert (z. B. durch eine neue Heizung, Dach- oder Fassadendämmung), dürfen Sie
alternativ auch den günstigeren Verbrauchsausweis nutzen.
💡 Kein Risiko für Sie: Falls Sie keine alten Unterlagen zur Hand haben oder unsicher sind, ob die Sanierungen aus der Vergangenheit ausreichen – ich prüfe den energetischen Zustand Ihres Gebäudes direkt vor Ort in Braunschweig und bestimme rechtssicher die richtige Ausweisart.
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