Lüftungskonzept nach DIN 1946-6- 300 € für Einfamilienhäuser bzw. 1 Wohneinheit
- 100 € für jede weitere Wohneinheit
Leistungsumfang:- Erstellung eines Lüftungskonzepts gemäß DIN 1946-6
- Bewertung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen
- Nachweis der Lüftung zum Feuchteschutz nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Dokumentation für Bauherrn, Planer und ausführende Unternehmen
Das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei energetischen Sanierungen ein
Lüftungskonzept zu erstellen ist, sobald wesentliche Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden.
Bereits die
Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtete Bauherren, ein Lüftungskonzept beauftragen und umsetzen zu lassen – dies gewährleistet
Rechtssicherheit und schützt das Gebäude vor
Feuchte- und Schimmelschäden.
Im
Neubau ist ein Lüftungskonzept grundsätzlich erforderlich.
Bei
Bestandsgebäuden wird es verpflichtend, wenn:
- mehr als ein Drittel der Dachfläche oder Fassade gedämmt wird, oder
- ein Fenstertausch durchgeführt wird.
Durch die verbesserte
Luftdichtheit der Gebäudehülle infolge der energetischen Sanierung ist ein kontrollierter Luftaustausch notwendig, um Feuchtigkeit, Kondensation und Schimmelbildung zu vermeiden.
Das Lüftungskonzept stellt sicher, dass die
Lüftung zum Feuchteschutz unabhängig von der Nutzerinteraktion funktioniert – also auch bei Abwesenheit der Bewohner.
Ihre Vorteile:- Fachgerechtes Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 und GEG
- Vermeidung von Feuchte- und Schimmelschäden
- Rechtssicherheit für Bauherrn und Planer
- Nachweis der lüftungstechnischen Maßnahmen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
- Grundlage für den Förderantrag bei BAFA oder KfW
- Förderung: bis zu 50 % Zuschuss auf die Beratungskosten